Prinzīp

[351] Prinzīp (lat. Principium), der Anfang, das Erste, von dem ein andres abgeleitet oder bestimmt wird, und das daher nicht nur selbst keines andern bedürfen, sondern dessen umgekehrt jedes andre bedürfen muß. Man unterscheidet zunächst die Realprinzipien oder Prinzipien des Seins und Geschehens (principia essendi oder fiendi) und Ideal oder Erkenntnisprinzipien (p. cognoscendi) und versteht unter den erstern die letzten Gründe dessen, was ist und geschieht, unter diesen die für sich selbst gewissen Ausgangspunkte und Grundsätze des Denkens und Erkennens. Unter den Erkenntnisprinzipien trennt man wieder solche, die sich bloß auf die Form der Anordnung und innern Verbindung einer gewissen Summe von Erkenntnissen beziehen (Formalprinzipien), und solche, von denen der Inhalt der Erkenntnisse abhängt (Materialprinzipien); zu erstern gehören z. B. die allgemeinen Regeln der Logik und Dialektik, die Materialprinzipien sind dagegen so mannigfaltig wie die Gegenstände der Erkenntnis und Geistestätigkeit selbst. Ein andrer Unterschied ist der zwischen theoretischen und praktischen Prinzipien, von denen die erstern lediglich auf das Erkennen sich beziehen, letztere Normen oder Grundsätze des Handelns darstellen. In der Physik versteht man unter P. einen Grundsatz, eine Regel, z. B. das P. von der Erhaltung der Energie. Prinzipienreiter heißt ein Mensch, der hartnäckig auf einmal angenommenen allgemeinen Grundsätzen besteht, ohne den Besonderheiten des einzelnen Falles Rechnung zu tragen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 351.
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