Monarchie

[171] Monarchie heißt diejenige Staatsform, bei der die oberste Gewalt im Staate in der Hand eines Einzigen ist. Misbraucht dieses Staatsoberhaupt seine Macht, so artet die Monarchie in Despotie oder Tyrannei aus. Um einen solchen Misbrauch zu vermeiden, hat man häufig den Monarchen mit mancherlei Schranken umgeben und einzelne Theile der obersten Staatsgewalt seinen Händen theilweise entzogen. Es ist dadurch der Begriff einer beschränkten oder constitutionnellen und einer unumschränkten oder absoluten Monarchie entstanden. In ersterer ist der Regent an eine Verfassung oder Constitution (s.d.) gebunden, welche den Ständen oder Volksvertretern die Theilnahme an gewissen Zweigen der obersten Gewalt sichert. Außerdem unterscheidet man auch noch zwischen einer Wahl- und einer Erbmonarchie und versteht unter ersterer eine solche, in welcher der Monarch gewählt wird, während bei der Erbmonarchie das Recht der Thronfolge erblich auf die Nachkommen des jedesmaligen Monarchen übergeht. Seit der Abschaffung der Wahlmonarchie in Polen ist diese Staatsform in Europa ganz erloschen, und wenngleich sie der Theorie nach weit vernunftgemäßer erscheint, als die Erbmonarchie, so hat doch die Erfahrung gelehrt, daß der Thronwechsel bei ihr in der Regel zu Parteiungen, Zwietracht und [171] Bürgerkriegen Veranlassung gibt und oft sogar die Existenz des Staats selbst dabei aufs Spiel gesetzt wird. Die Erbmonarchie bietet zwar keine Bürgschaft dafür, daß der jedesmalige Regent seinem hohen Berufe gewachsen und seiner erhabenen Stellung würdig ist, allein sie verbürgt am meisten die öffentliche Ruhe und Sicherheit, und etwa zu befürchtende Misbräuche lassen sich durch eine tüchtige Verfassung und eine kräftige Volsrepräsentation verhindern.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 171-172.
Lizenz:
Faksimiles:
171 | 172
Kategorien: