Landesbehörden

[100] Landesbehörden, im allgemeinen Bezeichnung für die sämtlichen Behörden eines bestimmten Staates; in Österreich die Organe der Verwaltung eines Kronlandes. In den Provinzen Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Böhmen, Mähren, Galizien, Tirol mit Vorarlberg, Dalmatien und Küstenland führen die L. die Bezeichnung k. k. Statthalterei, in den Ländern Kärnten, Krain, Salzburg, Schlesien und Bukowina den Titel k. k. Landesregierung. An der Spitze der L. steht der Landeschef, der in den erstgedachten Ländern den Titel Statthalter, in den übrigen Provinzen offiziell den Titel Landespräsident führt, gewöhnlich aber auch Statthalter genannt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 100.
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