Landesausschuß

[100] Landesausschuß, in Elsaß-Lothringen (s. d., S. 731) die Landesvertretung; im Fürstentum Reuß ältere Linie die Vertretung des Gemeindeverbandes, entsprechend dem Kreisausschuß (s. Kreisverfassung). In Österreich ist der L. das verwaltende und ausführende Organ der Landesvertretung der einzelnen Kronländer. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Landtags (Landeshauptmann, Landmarschall, s. d.) und aus mehreren von und aus dem Landtage gewählten Abgeordneten. Mit dem Wort L. bezeichnet man hier auch den einzelnen dieser Abgeordneten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 100.
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