Subaltérn

[160] Subaltérn (lat.), untergeordnet, unter einem andern stehend; Subalternbeamte, Beamte, die im formalen Dienst oder sonst in untergeordneter Tätigkeit angestellt sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 160.
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