Staatsgefangene

[631] Staatsgefangene, Personen, welche wegen eines politischen Vergehens od. Verbrechens in Gefangenschaft gekommen sind. Gefangene dieser Art werden in der Regel mit mehr Schonung behandelt, als andere gewöhnliche Untersuchungsgefangene od. Verbrecher. Zuweilen besteht ihre Gefangenschaft nur in Festungshaft, d.h. sie werden nicht in den gewöhnlichen Strafanstalten, sondern in einer Festung detinirt, so daß der Militärcommandant dieser Festung nur für ihren sicheren Gewahrsam zu haften hat, im Übrigen aber den Gefangenen eine freiere Bewegung im Innern der Festung gestattet ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 631.
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