Staatsgefangene

[809] Staatsgefangene, früher Gefangene, die nicht wegen eines begangenen Verbrechens durch gerichtliches Urteil der Freiheit beraubt waren, sondern die man eingekerkert hatte, weil es das Interesse des Staates oder des Fürstenhauses zu fordern schien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 809.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika