Nachtwache

[635] Nachtwache, 1) Wache, welche man zur Sicherung gegen Uberfall u. sonstige Gefahr bei Nacht ausstellt; 2) der vierte Theil der Nacht, ungefähr 3 Stunden enthaltend. Die Alten theilten die Nacht in 4 N-n ein, die erste vom Untergang der Sonne bis gegen 10 Uhr, die zweite von 10 Uhr bis gegen 2 Uhr (Mesonyktion), die dritte von 2 Uhr bis zum Aufgang der Sonne (Alektrophonie, Hahnenruf), die vierte von der Morgendämmerung bis zum wirklichen Tage (Morgenwache).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 635.
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