Invalid

[952] Invalid (v. lat.), gebrechlich, dienstunfähig; daher Invalidität, Dienstunfähigkeit. Invaliden, die durch Alter, Wunden u. Krankheit zum Kriegsdienst untauglichen Soldaten. Man unterscheidet Halbinvaliden, die zwar nicht mehr zum Feld-, aber noch zum Festungsdienst fähig sind, u. Ganzinvaliden, zu gar keinem. Dienst brauchbare. Es ist Pflicht des Staates, für I., wenn sie sich selbst nicht mehr ernähren können, zu sorgen. Schon Pisistratos in Athen gab Gesetze, wie I. ernährt u. gepflegt werden sollten, u. die Römer versorgten ihre I. durch Überweisung von Ländereien, später wohl auch mit Geldgeschenken. Im Mittelalter wurden verdiente Krieger u. also auch I. mit Lehn belohnt u. unter u. nach Karl dem Gr. wurden sie zum Theil in Klöstern als Oblaten- od. Laienbrüder untergebracht, später unter Philipp August von Frankreich als Burgmänner. Heinrich III. gründete das erste Invalidenhaus zu Paris 1559, Heinrich IV. bildete die Einrichtung 1575 weiter aus, Ludwig XIII. verlegte es aus der Straße d'Oursine nach dem Bicêtre u. erst Ludwig XIV. gab ihm seinen jetzigen Platz. Jetzt werden Halbinvaliden in den Garnisonbataillons od. Garnisoncompagnien untergebracht, od. beim Train angestellt, od. auch denen, die es wünschen, Civilbedienungen nach Rang u. Fähigkeiten gegeben, od. sie erhalten eine kleine Pension (wie z.B. in Preußen den Gnadenthaler), wobei sie darauf angewiesen werden, sich durch leichte Arbeit noch etwas zu verdienen. Endlich werden die Halbinvaliden wohl auch auf Wartegeld gesetzt, sie bekommen so lange Unterstützung, bis sie wieder vollkommen arbeitsfähig sind. Die Ganzinvaliden erhalten entweder eine Pension, deren Höhe meist[952] nach dem Range u. der Dienstzeit des zu Pensionirenden, in England aber auch nach der Zahl u. Art der erhaltenen Wunden normirt wird, od. sie werden in Versorgungsanstalten untergebracht. Entweder sind dies eigene aus den I. organisirte Invalidencompagnien, die in kleinen Städten, seltener wie die Garnisoncompagnien in Festungen stehen u. fast gar keinen Dienst thun, od. es sind eigne Invalidenhäuser errichtet. Eins der schönsten von diesen ist das zu Paris, 1671 von Ludwig XIV. erbaute. Auch andere Staaten haben solche Invalidenhäuser, so Preußen seit 1745 in Berlin, Stolpe u. Ribnik; Österreich zu Wien, Pettau, Prag (mit drei Filialen: Brandeis, Podiebrad, Pardubitz) u. Pesth (mit den Filialen: Tyrnau, Leopoldstadt, Eibenschütz); Rußland hat seit 1831 eine Invaliden-colonie (Slobode Pawlosskaja) zu Gatschina u. Zarfkoi-Selo, für Unteroffiziere u. Soldaten der Garden; ausgezeichnet durch Pracht u. Zweckmäßigkeit ist auch das Marineinvalidenhaus zu Greenwich vom König Wilhelm III. errichtet, sowie das für die Landarmee zu Thelsea, vom König Karl II. angelegt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 952-953.
Lizenz:
Faksimiles:
952 | 953
Kategorien: