Pension

[810] Pension (v. lat., gewöhnlich ausgesprochen Pangsion), 1) bei den Römern Bezahlung der Steuern, des Miethzinses, der Interessen; Pensiones promobĭles, so v.w. Rutscherzins; 2) eine jährliche Beisteuer, eine jährliche Abgabe eines Abhängigen an seinen Patron; 3) ein Jahrgehalt, welcher einem vormaligen Diener entweder aus Anerkennung seiner geleisteten Dienste, od. einem, welcher nicht gedient hat, aus Gnade gezahlt wird. In den meisten Staaten bestehen Gesetze, welche die Pensionsansprüche nach den Dienstjahren, dem Range der Angestellten u. anderen Rücksichten festsetzen. Gewöhnlich mittelt der Staat einen Fond (Pensionsfond) aus, woraus die P-en bestritten werden, od. dieser Fond wird durch jährliche Abzüge der noch im Staatsdienst Befindlichen genommen, od. erhält wenigstens einen Zuschuß zu diesem Fond; 4) so v.w. Pensionsanstalt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 810.
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