Fond

[406] Fond (fr., spr. Fong), 1) Grund; 2) der hintere Sitz in den Wagen; 3) (Fonds), so v.w. Grundcapital, auch gleichbedeutend mit Capital im Allgemeinen gebraucht; 4) (Funds), in England die öffentlichen Abgaben, die zur Bezahlung der Zinsen der Staatsschuld bestimmt sind. Dergleichen sind der Gesammtfond (Aggregate Fund), der 1715, der Südseefond, der 1710 gegründet wurde, die Allgemeinen F., die von Pitt gestifteten Amortisationfonds (Sinking Funds), die namentlich zur allmäligen Abbezahlung der Staatsschuld bestimmt waren. aber auch zu anderen dringenden Staatsbedürfnissen verwendet wurden, bis man überhaupt davon zurückkam, die Staatsschuld durch Amortisation zu verringern. Alle wurden mit den 1786 Consolidirten F. vereinigt, aus denen man die Zinsen der Staatsschuld, die fälligen Capitale, die Pensionen, die Civilliste u. einige andere regelmäßige Staatsbedürfnisse deckt. Da die Zinsen der Staatsschuld ursprünglich auf einen gewissen F. namentlich angewiesen wurden, d.h. fundirt werden, bis bei Zunahme der Schulden der Staatscredit im Allgemeinen dafür eintrat, so haben die Schuldverschreibungen des Staates selbst den Namen F. erhal (en; daher 5) so v.w. Staatspapiere (Öffentliche Fonds), u. im weitesten Sinne so v.w. Creditpapiere überhaupt von Staaten sowohl, wie von Privatgesellschaften, als Actien, Pfandbriefe etc. Daher Fondsbörse u. Fondshandel als Gegensatz zur Waarenbörse u. Waarenhandel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 406.
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