Grundcapital

[729] Grundcapital, eine Ansammlung von Capitalien (s.d.), welche, wo des Einzelnen Kraft nicht ausreichte od. das Risico der Unternehmung für ihn zu groß erschien, mit Hülfe verschiedener Unternehmer (in Form von Actiengesellschaften) zu Stande kam.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 729.
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