Sitz

[149] Sitz, 1) die Befugniß, durch welche man Mitglied eines Collegiums ist u. die vollen Rechte eines solchen Mitgliedes ausübt; 2) Ort, wo man sitzt, ein Gegenstand, welcher dazu bestimmt ist, daß man sich darauf setzt, daher so v.w. Thron, Sessel, Stuhl, Bautz 3) so v.w. Sattel 1); 4) der Platz, wo vierläufige Jagdthiere im Lager od. Bett gelegen haben; 5) so v.w. Wohnort; 6) S. der Accorde, die Stufen einer Tonleiter, welche zur Grundstimme eines Accordes dienen. So ist z.B. der erste, vierte u. fünfte Ton der S. des harten Dreiklanges; hingegen der zweite, dritte u. sechste Ton der angenommenen Leiter der S. des weichen Dreiklanges. Die siebente Stufe der Tonleiter ist der S. des verminderten Dreiklanges, u. die fünfte Stufe zugleich der S. des Septimenaccords.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 149.
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