Interpretation

[867] Interpretation (lat.), Erklärung und Auslegung von Schriften, Gesetzen, Verträgen etc., wobei man grammatische und sachliche I. unterscheidet. Nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzbuch (§§ 157 u. 2084) sind Verträge so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern; letztwillige Verfügungen im Zweifel so, daß die Verfügung Erfolg haben kann. Interprēt, Übersetzer, Ausleger, Erklärer; interpretieren, auslegen, erklären.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 867.
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