Judikatsobligation

[907] Judikātsobligation, die aus der Verurteilung für den Beklagten entstehende Verpflichtung zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 907.
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