Kältemaschinen

[922] Kältemaschinen, mechan. Vorrichtung zur Herstellung von kalter Luft, kalten Flüssigkeiten und künstlichem Eis. Bei den Kaltluftmaschinen wird Luft von atmosphärischer Spannung und Temperatur in einem Kompressionszylinder angesaugt und dann zusammengepreßt. Die durch die Kompression erhitzte Luft wird durch Wasser abgekühlt und tritt nun mit ihrer hohen Spannung in einen Expansionszylinder, in welchem sie sich arbeitsverrichtend ohne Wärmezufuhr ausdehnt, also sich bedeutend abkühlt; durch Leitungen wird sie dann in die zu kühlenden Räume geführt. An Stelle der Luft verwendet man jetzt meistens eine leicht verdampfende Flüssigkeit (Ammoniak, schweflige Säure oder Kohlensäure) und erhält so die Kaltdampfmaschine. Bei der Herstellung von künstlichem Eis (in Eismaschinen) läßt man durch die kalten Dämpfe gewöhnlich eine Salzlösung unter 0° abkühlen, in welche dünnwandige Blechzellen mit dem bei 0° gefrierenden Süßwasser eingehängt werden. Bei der Verwendung der Kaltdampfmaschinen als Kühlmaschinen wird die durch die kalten Dämpfe abgekühlte Salzlösung in Röhren an der Decke der zu kühlenden Räume entlang geführt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 922.
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