Königsfreiwillige

[997] Königsfreiwillige, Einjährig-Freiwillige der Fußtruppen, für deren Bekleidung und Verpflegung wegen Mittellosigkeit auf Staatskosten gesorgt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 997.
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