Einjährig-Freiwillige

[489] Einjährig-Freiwillige, in der deutschen, österr.-ungar. und ital. Armee junge Leute, die beim Nachweis eines bestimmten Bildungsgrades nur ein Jahr lang aktiv dienen, sich auf eigene Kosten verpflegen, ausrüsten und bekleiden und danach zu Offizieren der Reserve und Landwehr vorgeschlagen werden können; in der deutschen Marine können Seeleute, die das Steuermannspatent besitzen, als E. mit Löhnung und Verpflegung dienen [s. Beilage: Deutschland].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 489.
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