Freiwillige Jäger

[699] Freiwillige Jäger. Beim Beginn des Kriegs von 1813 erließ der König von Preußen am 3. Februar einen Aufruf an die Jugend seines Volkes, die nicht militärpflichtig war, sich zum Dienst zu stellen u. die Equipirung nebst Waffen aus eigenen Mitteln zu schaffen, um auf diese Weise ein Volksheer zu schaffen, zur Unterstützung der gegen die Franzosenherrschaft aufgebotenen Armee. Zugleich wurde bestimmt, daß Niemand künftig eine Staatsstelle erhalten könne, der nicht wenigstens ein Jahr gedient habe. Aus den sich Meldenden sollten theils besondere Detachements zu Fuß od. Pferd gebildet werden, welche den Infanterie- od. Cavallerieregimentern beigegeben würden, theils sollten die Jäger in besondere Corps (Lützowsches, Reichesches Freicorps) vereint werden. Offiziere u. Unteroffiziere sollten die F-n I. nach einigen Monaten gus ihrer Mitte wählen, u. sie dis dahin von Commandirten der Linie eingeübt werden. Die F-n I. sollten den Dienst der leichten Truppen versehen u. von allem Garnisondienst, Ehrenposten, Bagagetransport befreit sein. Der Andrang war gleich Anfangs so groß, bes. bei der Garde, daß man außer ihnen ein besonderes Freiwilliges Gardejägerbataillon errichtete u. auch dem Gardefüsilierbataillon ein besonderes Jägerdetachement gab, eben so hatten mehrere Füsil ierbataillone der Linie Detachements F-r I. Selten zählte ein solches Detachement unter 100, öfters 100–150 Mann, Cavallerie 60–80 Mann Zahlreiche Beiträge an Geld von den Zurückbleibenden erleichterten den Unbemittelten, bes. bei dem Lützowschen Corps, die Equipirung u. Bewaffnung. Im Ganzen traten auf diese Weise 7–8000 Mann ein. Die Uniform der Jägerdetachements sollte grün mit den Aufschlägen des Regiments, zu dem sie gehörten, sein; die des Lützowschen u. Reicheschen Freicorps waren besonders bestimmt. Das auf diese Weise geschaffene Volksheer trug wesentlich zu den Erfolgen der preußischen Waffen während des Befreiungskrieges bei. Die anderen deutschen Staaten, Sachsen (als Banner, se) die sächsischen Herzogthümer, Braunschweig, Hessen, Baiern, ahmten die Einrichtungen der F-n I. mit Modificationen nach.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 699.
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