Jäger [1]

[143] Jäger, Spezialtruppe der Infanterie mit besonders für den Schießdienst geeignetem Ersatz (s. Schützen). Sie verdanken ihre Entstehung der Zeit, wo die Feuerwaffe noch weit hinter ihrer jetzigen Vervollkommenheit zurückstand und die Infanterie ihren Erfolg in der Wirkung der Masse, nicht der persönlichen, ohne die Schießtätigkeit des Einzelnen suchte. Infolge Einführung gezogener Waffen und der sorgfältigen Ausbildung aller Fußtruppen im Schießen hat sich die Bedeutung der J. als Scharfschützen gegen früher, wo sie mit gezogener Büchse neben der mit glatten Gewehren bewaffneten Infanterie auftraten, verringert. Die Jägertruppe kann bei der großen Ausdehnung der heutigen Gefechtsfelder nur selten an den dem Wesen der J. entsprechenden Stellen zur Verwendung gelangen, weshalb schon mehrfach die Abschaffung der J. und die Verteilung ihres Ersatzes auf die Infanterie empfohlen wurde. Geworbene Scharfschützen aus Gebirgs- und Waldgegenden finden sich schon im Dreißigjährigen Krieg (Landgraf Wilhelm von Hessen, Holksche J. unter Wallenstein); der Große Kurfürst teilte 1674 jeder Kompagnie einige mit Büchsen bewaffnete J. zu, die vorzugsweise auf die feindlichen Offiziere schießen sollten. Die erste stehende Jägertruppe, 60 Mann stark, errichtete Friedrich II. von Preußen. Gleichzeitig und in gleicher Stärke wurde das reitende Feldjägerkorps (s. Feldjäger) errichtet. Bei Beginn des zweiten Schlesischen Krieges wurde das Fußjägerkorps auf 300 Mann in 2 Kompagnien, während des Siebenjährigen Krieges auf 800 vermehrt, 1763 aber wieder auf 300 Mann herabgesetzt und gleichzeitig bestimmt, daß alle Försterstellen von ausgedienten Jägern nach der Reihenfolge der Dienstzeit besetzt werden sollten. 1773 und 1778 wieder vermehrt, bildeten die J. beim Tode Friedrichs d. Gr. ein Regiment. 1808 wurden die J. provinzresp.[143] korpsweise in Bataillone formiert. 1821 erhielt jedes der acht Armeekorps eine Abteilung (2 Kompagnien) J., resp. Schützen (nur die beiden Bataillone der Garde blieben unverändert), in die außer gelernten Jägern auch andrer geeigneter Ersatz eingestellt werden konnte. Das Gardejägerbataillon darf jedoch nur gelernte J. einstellen. Gegenwärtig zählt die deutsche Armee 18 Jäger- und Schützenbataillone, wobei 2 sächsische und 2 bayrische. Sie sind, mit Ausschluß der bayrischen, in bezug auf ihre Spezialausbildung im Schießen und Felddienst einer Inspektion der J. und Schützen unterstellt. In der Kriegsgliederung wird das Jägerbataillon ungeteilt einer Infanteriebrigade des Armeekorps zugeteilt. Die deutschen Jägerbataillone bilden außerdem Hunde (s. Kriegshunde) zum Überbringen von Meldungen aus. - Österreich bildete während der Schlesischen Kriege zunächst kleine Abteilungen Tiroler Scharfschützen. Später wurden diese zum Fenner Jägerkorps vereinigt, aus dem 1816 das Tiroler oder Kaiserjägerregiment (7 Bataillone) entstand; 1808 und 1813 wurden auch in den andern Kronländern Feldjägerbataillone aufgestellt und diese 1849, 1859 und 1866 bis auf 33,1880 auf 43 vermehrt; 1882 entstanden daraus das Tiroler Jägerregiment, seit 1893 zu 16 Bataillonen, und 26 Feldjägerbataillone. S. auch den Art. »Jäger zu Pferde« (S. 146) und die Abschnitte über das Heerwesen der einzelnen Länder.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 143-144.
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