Feldjäger

[398] Feldjäger. 1) Ein in Preußen von Friedrich d. Gr. (1740) ausschließlich aus Söhnen von Forstbediensteten, gelernten Jägern bestehendes reiten des Feldjägerkorps, besteht gegenwärtig aus 2 Oberjägern und 80 Feldjägern (Oberleutnants und Leutnants). Chef ist ein Generaladjutant des Königs, Kommandeur der Inspekteur der Jäger und Schützen. Das Korps ergänzt sich aus jungen Leuten, welche die Studien für das höhere Forstfach beendet haben, sie verbleiben im Korps, bis sie Anstellung als Oberförster erhalten. Der Dienst der F. vollzieht sich so, daß der an der Reihe befindliche F. unter Angabe des Reiseziels den Befehl erhält, sich eine Stunde vor Abgang des Nachtschnellzugs im Auswärtigen Amt einzufinden. Der in seiner Gegenwart gefüllte Koffer, über dessen Inhalt er quittiert, wird verschlossen und mit dem Botschaftssiegel versehen, damit er die Grenze uneröffnet und zollfrei passieren kann. Die wichtigsten (chiffrierten) Schriftstücke, Briefe des Monarchen etc., werden besonders in eine Ledertasche getan, die der als Kurier in Zivil reisende Offizier unter Rock und Weste trägt und die er verpflichtet ist, mit »Leib und Leben« zu verteidigen. Andre wichtige Schriftstücke nimmt der F. im Depeschensack mit ins Coupé, die übrigen werden zur Postbeförderung eingeliefert. Seine Sendung gibt der F. sofort (bei Tag oder Nacht) im Botschaftshotel gegen Quittung ab und fragt, falls er nicht sogleich zurückgesandt wird, am nächsten Morgen wegen der Rückreise an. Außerdem sind F. auch bei den Gesandtschaften im Auslande, im Gefolge des Monarchen auf Reisen als Kuriere tätig. In Rußland besteht eine ähnliche Einrichtung: das Feldjägerkorps ist aus Offizieren aller Grade vom Obersten abwärts zusammengesetzt, steht aber mit dem Forstwesen in keiner Beziehung. In Österreich bedeutet F. soviel wie die Jägertruppe, in andern Staaten soviel wie Gendarmen. – 2) S. Jagd.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 398.
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