Feldjäger

[171] Feldjäger, 1) ehemals die Bezeichnung für die mit Büchsen bewaffneten u. besonders für den Felddienst errichteten Corps von Scharfschützen, z.B. Tyroler F., pfalzbaierisches Feldjägerregiment. 2) Reitende F., in Preußen ein 1740 von Friedrich d. Gr. errichtetes Corps, welches die Bestimmung hat zum Courierdienst verwendet zu werden u. sich lediglich aus Forstleuten recrutirt; in Württemberg übt ein ähnliches Corps den Armeepolizeidienst.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 171.
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