Dienstzeit

[892] Dienstzeit. Bei den stehenden Heeren der Staaten mit allgemeiner Wehrpflicht kann die Mannschaft nur verhältnismäßig kurze (Präsenz-) Zeit bei der Fahne verbleiben. Nach dieser aktiven D. wird sie »zur Reserve« entlassen, um im Kriegsfall zur Ausstellung einer großen Feldarmee und Besatzungstruppen (Landwehr) herangezogen zu werden. Die Präsenzzeit ist bei den Heerwesen der einzelnen Staaten sehr verschieden. Sie richtet sich nach wirtschaftlichen Verhältnissen, nach der Truppengattung, Jahreszeiten etc., wobei der Grundsatz maßgebend ist, daß die D. zur kriegsgemäßen Ausbildung genügen muß.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 892.
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