Katasterkarten

[948] Katasterkarten, Karten großen Maßstabes (1:500 bis 1:2000), bilden die Unterlage zur Berechnung der Grundsteuer. Nach ihnen werden die speziellern Flur-, Forst-, Strom- etc. Karten, sowie (durch pantographische Verkleinerung) die militärtopogr. Karten gefertigt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 948.
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