Katasterkarten

[740] Katasterkarten, Karten, die auf Grund besonderer Aufnahmen von den Katasterbehörden in größern Maßstäben (1: 500 bis 1: 5000) hergestellt werden. Sie geben mit rechtlicher Beweiskraft Auskunft über die Besitzverhältnisse und dienen als Grundlage für die Regelung der Grundsteuer. In Preußen gilt als Vorschrift für die Herstellung dieser Karten die »Anweisung vom 25. Okt. 1881 für die trigonometrischen und polygonometrischen Arbeiten bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters«. Auch bilden sie ein wichtiges Hilfsmittel für die topographische Aufnahme des Generalstabes, nachdem sie in den Maßstab 1: 25.000 verkleinert worden sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 740.
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