Kirchweihe

[969] Kirchweihe, in der kath. Kirche die religiöse Handlung, durch welche eine neuerbaute oder ihrer Bestimmung entfremdete Kirche dem gottesdienstlichen Gebrauche gewidmet wird. Kirchweihfest (Kirchmesse, Kirmeß, Kirmse), das jährliche Fest der Erinnerung an die K., mit Gottesdienst, woran sich weltliche Lustbarkeiten anschließen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 969.
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