Kirchweihe

[64] Kirchweihe, die religiöse Handlung, durch welche eine neuerbaute oder ihrer Bestimmung eine Zeitlang entzogene Kirche dem gottesdienstlichen Gebrauche feierlich gewidmet wird. Sie hat ihren Ursprung in der jüdischen Tempelweihe (Encaenia), die heute noch am 12. Dez. gefeiert wird und auch das »Fest der Lichter« hieß, weil man während desselben die Wohnungen erleuchtete. In der christlichen Kirche ist sie erst seit Konstantin d. Gr. bezeugt. Nach Vollendung einer Kirche wird dieselbe vom Bischof unter den im Pontificale romanum vorgeschriebenen symbolischen Handlungen konsekriert. Am Tage zuvor hat der Bischof die Reliquien eines Heiligen in den Hochaltar innerhalb des neuen Gebäudes einzusenken und davor die Vigilien zu halten, und dieser Heilige gilt dann als Patron der Kirche, welcher er gewöhnlich seinen Namen leiht. In neuerer Zeit benannte man die Kirchen auch nach kirchlichen Ereignissen oder christlichen[64] Glaubenssätzen (z. B. Kirche zur Verkündigung, Himmelfahrt, Dreifaltigkeit, zum Heiligen Geist etc.). In der evangelischen Kirche werden neuerbaute oder restaurierte Gotteshäuser bloß in einem feierlichen Gottesdienst dem kirchlichen Gebrauch übergeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 64-65.
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