Kollegiatkirche

[988] Kollegiātkirche, Pfarrkirche neben der Kathedrale in einer Bischofsstadt. Die nach den kanonischen Regeln zusammenlebenden Geistlichen einer K. bilden ein Kollegiatstift mit einem Propst und Dekan.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 988.
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