Propst

[461] Propst (vom lat. praeposĭtus, Vorgesetzter), ursprünglich in Klöstern der Vorsteher, in Stiftern (bei Kathedralstiftern Dom-P.) der Vermögensverwalter; jetzt der höchste Würdenträger nächst dem Abt oder Bischof; in Norddeutschland bisweilen Titel der prot. Superintendenten und Pastoren an den Hauptkirchen. Feld-P., s. Feldprediger. Propstei oder Präpositur, Sprengel, Würde, auch Amtshaus eines P.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 461.
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