Konsumvereine

[1002] Konsūmvereine, Genossenschaften (s.d., Beilage), welche den Zweck haben, ihren Mitgliedern die Lebensbedürfnisse (Nahrungsmittel, Heizmaterial, Kleidung, Wirtschaftsgeräte etc.) zu möglichst vorteilhaften Bedingungen zu verschaffen, dadurch daß sie im großen einkaufen und an die Mitglieder im kleinen verkaufen, also den Zwischenhandel ausschalten. Zur Erreichung des Zweckes haben manche K. eigene Bäckereien, Mühlen, Schlächtereien etc., sowie Sparkassen. – Vgl. Hans Müller (1897, 1900), Kautsky (1897), Oppermann und Häntschke (3. Aufl. 1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1002.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika