Kriegsschulen

[1023] Kriegsschulen, in Deutschland Anstalten zur praktischen und fachwissenschaftlichen Ausbildung der Offizieraspiranten aller Waffengattungen, die vor der Zulassung zur Offiziersprüfung zum Besuch einer K. verpflichtet sind, mit Ausnahme solcher, die mindestens ein Jahr auf deutschen Universitäten studiert haben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1023.
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