Lähmung

[7] Lähmung, jede vollständige (Paralysis) oder unvollständige (Paresis) Aufhebung der Tätigkeit, speziell der Nerventätigkeit eines Körperteils, zerfällt in Empfindungslosigkeit (Anästhesie) und Bewegungslosigkeit (eigentliche L., Akinesie). Ursache ist entweder ein krankhafter Zustand des Gehirns und Rückenmarks (zentrale L., die in eine zerebrale, wenn vom Gehirn, oder spinale, wenn vom Rückenmark ausgehend, zerfällt), oder behinderte Leitung in den Bewegungsnervenfäden (peripherische L.), oder Fehlen des zum Zustandekommen mancher Muskelbewegungen erforderlichen Anstoßes von gewissen Empfindungsnerven (Reflex-L.). Halbseitige L. (Hemiplegie) betrifft nur eine Körperseite, Quer-L. (Paraplegie) die untere Hälfte, Kreuz-L. einige Teile, sowohl rechts als links. Zitter- oder Schüttel-L., namentlich bei alten Leuten, geht mit unwillkürlicher Bewegung des gelähmten Gliedes einher. Die akute aufsteigende Spinal-L. oder Landrysche Paralyse befällt unter Fieber und Schmerzen erst die untern, dann die obern Gliedmaßen, während die Empfindung erhalten bleibt. Spastische Spinalparalyse oder primäre Seitenstrangsklerose, vorwiegend in den Beinen, die bei jedem Bewegungsversuch in krampfhafte Spannung kommen. Behandlung: Elektrizität, Massage, indifferente Thermen, zuweilen chirurg. Eingriffe.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 7.
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