Landesökonomiekollegium

[12] Landesökonomiekollegium, in Preußen die Spitze des landw. Vereinswesens, besteht aus 25 von den Landwirtschaftskammern auf drei Jahre gewählten und einer Anzahl vom Minister ernannten Mitgliedern; Beirat des Ministers.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 12.
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