Minister

[192] Minister (lat., »Diener«), die obersten Staatsbeamten, die unmittelbar unter dem Staatsoberhaupt die einzelnen Zweige (Ressorts) der Staatsverwaltung (jetzt gewöhnlich Äußeres, Inneres, Krieg, Kultus und öffentlicher Unterricht, Justiz, Finanzen; oft auch Handel, Landwirtschaft, öffentliche Arbeiten, Polizei und Marine), in Monarchien auch die Privatangelegenheiten (königl. oder kaiserl. Haus) des Monarchen leiten und diesem allein oder in konstitutionellen Staaten auch der Volksvertretung verantwortlich sind, bilden gewöhnlich ein Kollegium (Gesamt-M.), an dessen Spitze ein Ministerpräsident steht. Ministerresidenten und bevollmächtigte M. s. Gesandte. M. ohne Portefeuille, der nur an der Beratung des Gesamtministeriums, nicht an der Verwaltung teilnimmt. Ministeriell, von Ministerium ausgehend, damit zusammenhängend. (S. auch Kabinett.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 192.
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