Lebensversicherung

[31] Lebensversicherung, Hauptzweig der Personenversicherung, mit dem Zweck der Sicherung eines Kapitals (Kapitalversicherung, L. in engerm Sinne) im Fall des Todes (Versicherung auf den Todesfall) oder des Erlebens eines bestimmten Alters (Versicherung auf den Erlebensfall) oder bei Eintritt von ungewissen Ereignissen, die eine erhöhte Ausgabe im Gefolge haben, z.B. Verheiratung einer Tochter (Aussteuerversicherung), Militärdienst eines Sohnes (Militärdienstversicherung) etc. Hauptform ist heute die gemischte Versicherung, auch abgekürzte L. genannt; bei dieser wird ein Kapital mit dem Erleben eines bestimmten Alters fällig oder bereits früher, wenn der Tod vorher eintritt. Statt einer einmaligen können auch periodisch wiederkehrende Geldleistungen versichert werden (Rentenversicherung). Es gibt zahlreiche Kombinationen von L., die auf Grund eines Versicherungsvertrags (Police) abgeschlossen werden. Die Höhe der Prämien ist verschieden nach Alter und Gesundheitszustand des Aufzunehmenden, wobei die Sterblichkeitstafeln zugrunde gelegt werden. Die Lebensversicherungs-Gesellschaften entstanden zu Anfang des 18. Jahrh. in England; in Deutschland zuerst die auf Gegenseitigkeit gegründete Lebensversicherungsbank zu Gotha (seit 1827) und fast gleichzeitig (1828) die Deutsche Lebensversicherungs-Gesell schaft in Lübeck auf Aktien. [S. Beilage: Versicherungswesen.] – Vgl. Karup, »Handbuch« (2. Aufl. 1885); Reuling, »Grundlagen der L.« (1901); Landrè, »Mathem.-technische Kapitel zur L.« (2. Aufl. 1901).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 31.
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