Leichentransport

[38] Leichentransport, die Verbringung einer Leiche vom Sterbeort an einen andern Ort, kann nur mit Erlaubnis der Polizeibehörde, von welcher ein Leichenpaß zu erwirken ist, stattfinden. Über die Art der Einsargung für den Transport sind überall besondere Bestimmungen getroffen. Beim Eisenbahntransport wird ein Metallsarg verlangt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 38.
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