Linkshändigkeit

[62] Linkshändigkeit, die gewohnheitsmäßige Verrichtung von Dingen mit der linken Hand, die sonst mit der rechten verrichtet werden, beruht auf einer feinern Ausbildung der motorischen Zentren für die linke obere Extremität als der für die rechte; zu beseitigen durch Übung der rechten Hand. – Vgl. Lüddeckens (1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 62.
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