Münzkonventionen

[228] Münzkonventionen, Verträge selbständiger Staaten über Einführung eines bestimmten Münzfußes (s.d.) und die gegenseitige Annahme der gleichmäßig geprägten Münzen bei öffentlichen Kassen der vertragschließenden Staaten. (S. auch Konventionsfuß, Lateinische Münzkonvention, Skandinavische Münzkonvention.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 228.
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