Mantel

1131. Mantelgeschoß: a für Geschütze (Granate); b für Handfeuerwaffen.
1131. Mantelgeschoß: a für Geschütze (Granate); b für Handfeuerwaffen.

[125] Mantel, bei den ersten gezogenen Geschützen die (bis etwa 1880 gebräuchliche) Umhüllung der Langgeschosse mit einer Bleischicht, die ihnen die Führung im Rohre geben sollte [Abb. 1131 a]; die neuern Geschosse der Handfeuerwaffen sind infolge des stärkern Dralls ganz oder zum Teil mit Blech (Mantelgeschosse [b], Halbmantelgeschosse, s.d.) überzogen. Laufmantel (s.d.). – M. (zoolog.), s. Manteltiere. – Bei Wertpapieren heißt M. das Dokument ohne Talon (Zinsleiste) und Coupons.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 125.
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