Militärhoheit

[186] Militärhoheit, Militärgewalt, die Staatsgewalt in Militärsachen. Im Deutschen Reiche ist die M. der Landesherren und Freien Städte wesentlich beschränkt zugunsten des Kaisers; nur in Bayern ist der König Inhaber der vollen M. Im Kriege aber führt der Kaiser den Oberbefehl auch über die bayr. Truppen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 186.
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