Militärkonventionen

[187] Militärkonventionen, jede auf das Heerwesen bezügliche Übereinkunft zwischen zwei Staaten, bes. die Verträge zwischen Preußen und den übrigen deutschen Staaten [s. Beilage: Deutschland, Abschnitt: Heer].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 187.
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