Militärverbrechen

[187] Militärverbrechen, die Verletzungen der besondern militär. Pflichten, z.B. Kriegsverrat, Fahnenflucht, Feigheit, Insubordination. Man rechnet zu den M. auch gemeine Verbrechen, sofern sie, wenn im Militärverhältnis begangen, mit höherer Strafe bedroht sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 187.
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