Nernstlicht

1242. Nernstlicht.
1242. Nernstlicht.

[255] Nernstlicht, ein von Prof. Nernst (s.d.) 1897 erfundenes elektr. Glühlicht, dessen Glühkörper von einem Stäbchen aus einem Metalloxyd der seltenen Erden gebildet wird; dasselbe leitet bei hoher Temperatur (Weißglut) den elektr. Strom gut, während es bei gewöhnlicher Temperatur ein Nichtleiter ist und daher vorgewärmt werden muß [Abb. 1242; a Glühkörper, b Heizkörper zum Anwärmen von a]. Das N. ist weißer, als das gewöhnliche Kohlefadenlicht und braucht weniger Strom als dieses.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 255.
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