Glühlicht

702. Elektrisches Glühlicht.
702. Elektrisches Glühlicht.

[691] Glühlicht strahlt aus von festen Körpern, die durch eine Flamme oder Elektrizität zum Glühen gebracht sind (s. Kalklicht, Gasglühlicht). Beim elektr. G. [Abb. 702] dient als Quelle des Lichts ein Kohlefaden, der durch die Wärmewirkung des elektr. Stroms glühend wird und der zum Schutz gegen Verbrennung in ein möglichst luftleeres, meist birnenförmiges Glasgefäß eingeschmolzen ist. Bessere Lichtausbeute und weißeres Licht, als das rötliche Kohlenfadenlicht, geben das Nernstlicht (s.d.), das Osmiumlicht (s.d.) und das Tantallicht (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 691.
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