Oberersatzkommission

[294] Oberersatzkommission, im Deutschen Reiche diejenige Militärbehörde, welche die Ersatzgelegenheiten innerhalb eines Brigadebezirks zu besorgen hat, besteht aus einem Offizier (meist dem Brigadekommandeur) und einem höhern Verwaltungsbeamten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 294.
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