Oberersatzkommission

[860] Oberersatzkommission, in Deutschland Militärersatzbehörde zweiter Instanz, besteht aus dem Infanterie-Brigadekommandeur und einem höhern Verwaltungsbeamten. Die (um ein bürgerliches Mitglied) verstärkte O. entscheidet unter anderm speziell über Reklamationen Militärpflichtiger wegen bürgerlicher Verhältnisse. Vgl. »Wehrordnung« (Berl. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 860.
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