Oberrechnungskammer

[295] Oberrechnungskammer, in Preußen eine unmittelbar unter der Krone stehende Behörde zur Prüfung und Überwachung des gesamten Staatshaushalts, zugleich Rechnungshof des Deutschen Reichs. In andern deutschen Staaten (z.B. Bayern) wird eine solche zentrale Behörde auch oberster Rechnungshof genannt, ebenso in Österreich-Ungarn.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 295.
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