Peilen

[370] Peilen, Peilung (niederd.), die Richtung, in der man einen Gegenstand erblickt, durch den Kompaß bestimmen; eine Wassertiefe mittels des Lots abmessen, geschieht bei geringen Tiefen mit der in Zentimeter geteilten Peilstange. Kreuzpeilung, die Richtungslinien zweier Landmarken, deren Schnittpunkt der Schiffsort ist; Deckpeilung, die Peilung zweier Landmarken in dem Augenblicke, in dem sie in einer geraden Linie sind, sich decken; Abgangs- oder Startpeilung, die letzte Peilung von Landmarken vor Außersichtkommen des Landes, bestimmt den Ausgangspunkt der Besteckrechnung nach Log und Kompaß. Peilboote, in der deutschen Marine kleine Dampfer, die mit der Küstenvermessung beschäftigt sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 370.
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