Peilen

[539] Peilen (holländ., »messen«), im Seewesen soviel wie mit dem Kompaß die Himmelsrichtung bestimmen oder mit dem Lot die Wassertiefe messen. Die Sonne p. heißt deren Azimut bestimmen; einen Leuchtturm p. heißt auf der Peilvorrichtung des Kompasses den Winkel einstellen, den die Richtlinie des Turmes mit[539] dem magnetischen Norden bildet. Vgl. Kreuzpeilung. Die gepeilten Linien werden in der Seekarte eingetragen (»abgesetzt«) und geben dann dort genau den Schiffsort an. Man sagt, ein Schiff »steuert nach Landpeilungen«, wenn es seinen Ort durch Peilungen von Landmarken und Absetzen derselben in der Karte bestimmt. Nachts werden die Leuchtfeuer zur Ortsbestimmung gepeilt. Die Ankerpeilung bestimmt den Ankerplatz des Schiffes. Die Tiefe p. heißt die Tiefe eines Gewässers mit dem Lot oder mit einer Peilstange messen. Vgl. auch Peilrohr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 539-540.
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