Landmarken

[116] Landmarken (Ansegelungsmarken), die auf Seekarten eingetragenen, oft auch abgebildeten, weit sichtbaren Küstenpunkte (Berge, Kirchtürme, Schornsteine, Baumgruppen, Leuchttürme, Ortschaften etc.), nach denen der Seemann sich orientiert. Zu gleichem Zweck errichtete Gerüste sind die Baken (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 116.
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